Zur Durchführung der Schlichtungsverfahren nach dem Thüringer Schiedsstellengesetz – ThürSchstG – in der Bekanntmachung vom 17.Mai 1996 (GVBl. S. 61), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. September 2010 (GVBl. S. 291), richtet jede Gemeinde eine Schiedsstelle ein.
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann wahrgenommen. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre (Amtszeit 2023-2027) vom Stadtrat/Gemeinderat/Gemeinschaftsversammlung gewählt und ist ehrenamtlich für das Land Thüringen tätig. Für jede Schiedsperson wird mindestens eine stellvertretende Schiedsperson gewählt.
Wer kann sich für dieses Amt bewerben?
Die Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und Fähigkeit für das Amt geeignet sein. Zu Beginn der Amtsperiode haben Sie mindestens das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet und wohnen im Bereich der Schiedsstelle.
Zur Schiedsperson kann nicht gewählt werden:
- wer infolge gerichtlicher Entscheidung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde,
- eine Person, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat anhängig ist oder Anklage wegen einer solchen Tat erhoben wurde, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- eine Person, die wegen geistiger oder körperlicher Behinderung die Schiedstätigkeit nicht ordnungsgemäß ausüben kann oder für die zur Besorgung aller ihrer Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist,
- eine Person, die durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt ist.
Sie möchten einer der gesuchten Schiedsfrauen oder Schiedsmänner werden, dann bewerben Sie sich bei der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda, Markt 24, 99562 Kölleda bis zum 30.05.2023.
Inhalte der schriftlichen, formlosen Bewerbungen:
- Name, Vorname, Geburtsname
- Anschrift
- Geburtstag, Geburtsort
- Beruf
- Telefon, E-Mail-Adresse
Allgemeine Informationen zum Schiedsamt sind im Internet unter www.schiedsamt.de abrufbar.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Tel.: 03635-450 105 oder 155 zur Verfügung.